Strafrecht
Ihre Strafverteidigerin in Hamburg – entschlossen vom ersten Tag an.
Ein Ermittlungsverfahren kann Ihr Leben von einem Tag auf den anderen verändern – beruflich, privat und familiär. Gerade am Anfang werden oft die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt. Deshalb handle ich sofort: Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe Vorwürfe und Beweislage und entwickle mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Fall passt.
Ich verteidige Sie insbesondere bei
- 01Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
- 02Durchsuchung und Beschlagnahme
- 03Festnahme und Untersuchungshaft
- 04Strafbefehl
- 05Anklage und Hauptverhandlung
- 06Fragen zum Strafvollzug
Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren
- Wer beschuldigt wird, muss keine Angaben zur Sache machen.
- Einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung müssen Sie nicht folgen.
- Gegen einen Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig.
- Lassen Sie zuerst Ihre Verteidigerin Akteneinsicht nehmen. Erst dann lässt sich entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.
Mein Vorgehen
- 1
Sofort reagieren
Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft und sichere Ihre Rechte.
- 2
Akte auswerten
Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe die Ermittlungsakte Seite für Seite.
- 3
Strategie umsetzen
Gemeinsam mit Ihnen lege ich die Linie fest und setze sie mit Nachdruck um – im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
„Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Kenntnis der Akte und einer realistischen Bewertung der Beweislage.“
Verstärkung bei Bedarf
In umfangreichen Strafsachen kann Rechtsanwalt Kemal Su, Fachanwalt für Strafrecht, auf Ihren Wunsch als weiterer Verteidiger hinzukommen.
Kemal Su